Organisation
Am 1. August 2005 wurde stopALS als gemeinnütziger Verein unter schweizerischem Recht (ZGB, Artikel 60 ff.) gegründet.
Ferner ist stopALS vom Steueramt des Kantons Zürich von den Kantons- und Staatssteuern befreit worden. Deshalb ist es Spendern mit Domizil Schweiz möglich, Ihre Zuwendungen vom steuerlichen Einkommen abzuziehen.
In den Statuten von stopALS ist festgehalten:
„Der Verein kann sich nationalen oder internationalen Organisationen anschliessen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.“
Der Vorstand von stopALS ist der Ansicht, dass dafür jetzt der richtige Zeitpunkt ist und hat sich entschlossen, stopALS der ALS-Vereinigung.ch anzuschliessen.

